Im folgenden möchten wir Ihnen den klassischen Ablauf bei einer Grundstücksteilung in einigen Beiträgen Schritt für Schritt näher bringen.
Teil 1 – Grundlagenbeschaffung
Im Normalfall werden von einem oder mehreren bestehenden Grundstück Teilflächen abgetrennt und zu einem neuen Grundstück zusammengefügt. Zu diesem Zweck gibt der Auftraggeber die betroffenen Grundstücke bekannt (entweder Katastralgemeindename/-nummer und Grundstücksnummern oder Grundstücksadressen).
Abfrage digitale Katastralmappe, Grundstücksverzeichnis, Eigentümer
An Hand der oben bekanntgegebenen Grundstücksdaten wird von uns die digitale Katastralmappe via WebService beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen kostenpflichtig in CAD-Form abgefragt. Im Zuge dieser Abfrage wird auch die sog. Historie der betroffenen Grundstücke mit erhoben (d.h. welche Vermessungsurkunden liegen bezüglich der benötigten Grundstücke im jeweilig zuständigen Vermessungsamt in der Urkundensammlung auf). Zusätzlich werden die nächstgelegenen Punkte des sog. übergeordneten Festpunktfeldes für die spätere Vermessung abgefragt. Parallel dazu erfolgt die Abfrage der aktuellen Grundstückseigentümer und etwaiger laufender Verfahren, sowohl beim Vermessungsamt als auch beim Grundbuch, ebenfalls kostenpflichtig.
Erhebung beim zuständigen Vermessungsamt
Mit Hilfe dieser Informationen können die vorhandenen Urkunden zu den betroffenen Grundstücken beim zuständigen Vermessungsamt in der sog. Urkundensammlung vor Ort erhoben und kopiert (kostenpflichtig) werden.
Flächenwidmungsplan, Raumordnung
Zusätzlich zu den vermessungsrelevanten Informationen werden auch die benötigten Daten der Raumplanung erhoben (Bauland, Freiland, Gefahrenzonen, Bebauungsplan, …). Dies kann einerseits per WebService des Amtes der Stmk. Landesregierungen (nicht immer aktuell) bzw. einiger weniger Gemeinden oder vor Ort bei den Gemeinden erfolgen.
optional Leitungen
Optional werden noch etwaige Leitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Fernwärme, …) beim jeweiligen Betreiber analog (vor Ort) oder digital (per WebService) erhoben.
Adressenerhebung
Für die Einladung zur Grenzverhandlung, gilt es noch die jeweiligen Eigentümeradressen aus dem Grundbuch zu verifizieren bzw. aktuelle Adressen zu recherchieren. Diese Daten können oft nur mit einem kriminalistischen Spürsinn und hohen Zeitaufwand aktualisiert werden. Im Anlassfall kann der Ziviltechniker auch gezielte Abfragen über das GWR-online, kostenpflichtig, durchführen.